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E-Rechnung — eingebaut statt nachträglich abgetippt.

Seit 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können, ab 2027 bzw. 2028 schrittweise auch ausstellen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Shop, Ihre Fachanwendung oder Ihr Rechnungsprozess XRechnung und ZUGFeRD beherrscht — und die Daten automatisch in der Buchhaltung ankommen.

Leistungsumfang

Was wir umsetzen

  • Empfang & Prüfung Eingehende E-Rechnungen werden angenommen, validiert und lesbar dargestellt.
  • Erzeugung Ihr Shop oder Ihre Fachanwendung stellt Rechnungen direkt im strukturierten Format aus.
  • XRechnung & ZUGFeRD Die in Deutschland gängigen Formate — auch für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber.
  • Übergabe an die Buchhaltung Rechnungsdaten gehen strukturiert an Ihre Buchhaltungssoftware oder Ihr Steuerbüro.
  • Archivierung Revisionssichere Ablage nach GoBD, auffindbar statt im Postfach vergraben.
  • Eingang automatisieren Vom E-Mail-Postfach bis zur Freigabe — ohne Ausdrucken und Abtippen.
Ihr Nutzen

Warum sich das auszahlt

  • Rechtzeitig vorbereitet Umgestellt, bevor die Pflicht zum Ausstellen greift.
  • Kein Abtippen Rechnungsdaten werden gelesen, nicht erneut erfasst.
  • Weniger Rückfragen Validierte Rechnungen werden seltener zurückgewiesen.
  • GoBD-konform Archiviert, wie es die Aufbewahrungspflichten verlangen.
  • Passt ins Bestehende Anbindung an Ihren Shop, Ihre Software und Ihre Buchhaltung.
  • Ein Ansprechpartner Technik aus einer Hand, abgestimmt mit Ihrer Steuerberatung.
Vorgehen

Vom PDF zur E-Rechnung

Schritt 01

Bestandsaufnahme

Wie Rechnungen heute entstehen, ankommen und weiterlaufen.

Phase 1
Schritt 02

Konzept

Formate, Systeme und Übergaben werden festgelegt.

Phase 2
Schritt 03

Umsetzung

Anbindung von Shop, Software und Buchhaltung.

Phase 3
Schritt 04

Test

Validierung mit echten Rechnungen, bevor umgestellt wird.

Phase 4
Schritt 05

Betrieb

Anpassung an neue Formatversionen und Vorgaben.

laufend

Formate & Standards

Auswahl je Prozess
XRechnung Format
ZUGFeRD Format
EN 16931 Norm
Validierung Prüfung
Export Buchhaltung
GoBD Archiv
Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie fragen.

Die Fragen, die uns zu E-Rechnung & Schnittstellen am häufigsten gestellt werden — von ersten Gesprächen bis zum laufenden Betrieb.

Frage nicht dabei?
01 Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?
Empfangen müssen Unternehmen E-Rechnungen seit dem 1. Januar 2025. Ausstellen müssen sie ab 2027, wenn der Vorjahresumsatz über 800.000 € liegt, und ab 2028 alle. Für Details zu Ihrem Fall ist Ihre Steuerberatung der richtige Ansprechpartner.
02 Reicht nicht ein PDF per E-Mail?
Ein reines PDF ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Während der Übergangsfristen darf es noch verwendet werden, danach braucht es ein strukturiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD.
03 Funktioniert das mit unserem bestehenden Shop?
In aller Regel ja. Je nach System über eine Erweiterung oder eine eigene Anbindung — das klären wir in der Bestandsaufnahme.
04 Beraten Sie auch steuerlich?
Nein. Wir setzen die Technik um und stimmen uns dafür gern mit Ihrer Steuerberatung ab.

Lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen.

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